Rechtsprechung
BSG, 12.07.2012 - B 9 SB 4/12 AR |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,61138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 04.10.2011 - B 8 SO 3/11 AR
Auszug aus BSG, 12.07.2012 - B 9 SB 4/12 AR
2 Die gestellten Anträge sind bereits deshalb unzulässig, weil der Kläger prozessunfähig ist (vgl Beschluss des SG vom 6.6.2011; ebenso auch BSG Beschluss vom 4.10.2011 - B 8 SO 3/11 AR).
- BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4.10.2011 (B 8 SO 3/11 AR) und vom 12.7.2012 (B 9 SB 4/12 AR) ausgeführt, dass der vom SG bestellte besondere Vertreter, Rechtsanwalt A., auf Anfrage des Senats erklärt habe, dass er die vom Kläger erhobene Berufung sowie die eingereichten Anträge nicht genehmige (Schreiben vom 14.9.2012) .Auf die Beschlüsse des BSG vom 4.10.2011 - B 8 SO 3/11 AR - und vom 12.7.2012 - B 9 SB 4/12 AR - kann sich das LSG insoweit nicht berufen, weil es sich dabei nicht um Entscheidungen über statthafte Rechtsmittel gehandelt hat.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2012 - L 10 SB 288/12
Prozessfähigkeit
Die Berufung sowie die weiteren Anträge sind bereits deshalb unzulässig, weil der Kläger prozeßunfähig ist (vgl Beschluss des SG vom 06.06.2011; ebenso auch Bundessozialgericht - BSG -, Beschlüsse vom 04.10.2011, B 8 SO 3/11 AR und vom 12.07.2012, B 9 SB 4/12 AR).